Besprechung mit Anwalt

Versicherungsrecht

Unfall und Recht

Nach einem Unfall stellen sich die Frage, wer für das Ereignis haftet und welche Versicherung für die Kosten aufkommt. Dabei geht es nicht nur um Sachschaden oder Spitalkosten, sondern auch um die Deckung von Lohnausfall und Schmerzensgeld / Genugtuung. Eine besondere Herausforderung ist auch die Abgrenzung von Unfall und Krankheit. Der Beizug eines Anwalts kann sich gerade nach einem Unfall lohnen – oftmals sind die Anwaltskosten versichert und müssen nicht selbst getragen werden.

02.05.2024 Manuel Bader

Bei einem Autounfall mit Verletzten zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacherin. Bei Personenschäden können schnell hohe Schadenssummen entstehen – zum Beispiel, wenn jemand lange arbeitsunfähig oder gar invalide wird. Wird z.B. ein Fussgänger oder Velofahrer von einem Auto angefahren, so haften der Halter des Autos und seine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Bei einer Kollision zweier von ihren Haltern gelenkten Motorfahrzeugen wird die Haftung in der Regel nach dem Verschulden verteilt.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Arbeitnehmende sind obligatorisch gegen Arbeitsunfälle versichert. Arbeiten sie mindestens 8 Stunden wöchentlich, sind auch Nichtberufsunfälle bzw. Unfälle in der Freizeit versichert. Arbeitgebende melden den Unfall dem zuständigen Versicherer.

Wie viel Schadenersatz gibt es nach einem Unfall?

In der Schweiz definiert sich der finanzielle Schaden als Differenz des Vermögens, vor und nach einem Haftungsereignis. Oder vereinfacht gesagt: Der Schaden ist, was im Portemonnaie fehlt. Dazu gehören Positionen wie zum Beispiel Erwerbsschaden, Haushaltschaden, Rentenschaden, Behandlungskosten und Anwaltskosten. Die Höhe des Schadenersatzes hängt von vielen einzelnen Faktoren ab und ist in jedem Fall unterschiedlich.

Wie hoch ist Schmerzensgeld und Genugtuung?

Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen (Art. 47 OR). Beispiele:

  • Schwere Körperverletzung mit bleibender Invalidität und lebenslanger Pflegebedürftigkeit (OGer ZH vom 6.3.2012  SB110602): Fr. 200’000
  • Querschnittslähmung: Fr. 120'000 – 150’000
  • Nasenbruch: Fr. 2’000
  • Verletzung der Lippen durch Schlag: Fr. 800
  • Schlägerei, Faustschläge, Tritt zwischen Beine und Hundebiss ins Gesäss: Fr. 400
  • Schlag auf den Rücken mit Thoraxkontusion: 0.-

Unfall oder Krankheit?

Je nachdem, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, übernimmt die Unfallversicherung oder die Krankenkasse die Kosten.  Ein Unfall ist per rechtlicher Definition eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Fehlt einer dieser Aspekte, wird das Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit eingestuft.

Wird ein Fall von der Unfallversicherung übernommen, begleicht diese die unfallbedingten Kosten direkt. Bei Arbeitsunfähigkeit werden Taggelder ausbezahlt und bei Invalidität eine Rente und eine Integritätsentschädigung (Schmerzensgeld). Bei der Krankenkasse hingegen muss die geschädigte Person in aller Regel die Kosten vorfinanzieren. Durch Franchise und Selbstbehalt entstehen für die betroffene Person zusätzliche Kosten.

Beispiele Unfall (Unfallbegriff erfüllt)

Beispiele Krankheit (Unfallbegriff nicht erfüllt)

  • Hexenschuss
  • Zahnschaden nach 3-Königs-Kuchen
  • Lebensmittel bleibt in Speiseröhre stecken
  • Sonnenstich
  • Tragen von Gewichten
  • Umlagerung eines Patienten
Felder mit * sind erforderlich.

Verwandte Artikel

Alle Artikel