Wir bringen langjährige Erfahrung im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessführung mit und bieten Ihnen kompetente, praxisorientierte und pragmatische Rechtsberatung. Sie erreichen uns an sämtlichen Werktagen unkompliziert per Telefon oder E-Mail und erhalten schnell eine Antwort auf Ihr Problem.
Wie funktioniert's?
Sie erhalten arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung per Telefon und/oder E-Mail. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch werden wir Ihnen basierend auf Ihren Bedürfnissen eine Offerte erstellen, welche eine Jahrespauschale und eine gewisse Anzahl an Anfragen, welche Sie stellen können, beinhaltet. Die Zusammenarbeit gestaltet sich anschliessend einfach und unkompliziert: Haben Sie ein Anliegen, so kontaktieren Sie uns und wir beantworten zeitnah, praxisorientiert und prägnant Ihre Anfrage.
Beispiel Anfrage
"Wir haben einen Mitarbeiter, welcher in der Probezeit krank wurde. Es gibt im Arbeitsvertrag keine Regelung zur Entlöhnung bei Krankheit während der Probezeit. Dürfen wir die Lohnzahlung für diese Zeit verweigern?"
"Sehr geehrte Frau Muster
Der Lohn ist erst ab dem 1. Tag des vierten Monats geschuldet, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, es sei denn, es besteht eine Krankentaggeldversicherung. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz bereits nach Ablauf der Wartefrist (Karenzfrist). Im Übrigen verlängert sich die Probezeit um die Abwesenheitstage."
Dazu gibt es auf Wunsch kostenfrei den quartalsweise erscheinenden Newsletter mit nützlichen Informationen zur neusten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung, Gesetzesänderungen sowie Angebote für Workshops oder Weiterbildungen.
Überzeugt?
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