Das Haftpflichtrecht regelt die Verantwortlichkeit für Schäden, die einer Person durch das Handeln oder Unterlassen einer anderen Person zugefügt werden. In einigen Fällen, wie im Strassenverkehr, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, um Schäden abzudecken, die anderen Personen zugefügt werden könnten. Das Schweizer Haftpflichtrecht basiert auf den Grundsätzen der Kausalhaftung oder des Verschuldensprinzips. Versicherungen spielen eine wichtige Rolle bei der Abdeckung von Haftungsansprüchen und können obligatorisch oder freiwillig sein.
Vertragsrechtliche Haftung
Gemäß dem Schweizer Obligationenrecht (OR) haftet eine Person für Schäden, die sie durch die Verletzung eines Vertrags verursacht hat. Dies bedeutet, dass Vertragsparteien für Verletzungen ihrer vertraglichen Pflichten zur Verantwortung gezogen werden können.
Deliktische Haftung
Dies bezieht sich auf die Haftung für Schäden, die ohne Vertrag verursacht werden. Gemäß Artikel 41 OR haftet eine Person, die einer anderen widerrechtlich Schaden zufügt, für die Wiederherstellung des Schadens.
Produktehaftpflicht
Das Produkthaftungsgesetz (PrHG) regelt die Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Hersteller, Importeure und Lieferanten haften für Schäden, die durch Mängel ihrer Produkte entstehen, unabhängig davon, ob ein Vertrag besteht oder nicht.
Berufshaftpflicht
Bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Anwälte und Architekten, unterliegen spezifischen Haftungsregeln, die ihre beruflichen Pflichten und die Verantwortlichkeit für Fehler oder Nachlässigkeiten in ihrer Tätigkeit regeln.