Nur wer über vertiefte Branchenkenntnisse verfügt, kann die vorhandenen Spielräume im Wettbewerb optimal ausschöpfen und regulatorische Fallstricke vermeiden. Die Spezialisten von Streichenberg verschaffen Ihnen mit ihrem fundierten Wissen insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, dem Detailhandel (Food- und Non-Food), der Vermögensverwaltung sowie im Bereich Pharma und Healthcare einen entscheidenden Vorsprung.
Absprachen: erfolgreich durch Wettbewerbsbeschränkungen
Vorgaben zum Sortiment und die Konzentration von Verkaufsaktivitäten auf bestimmte Kundengruppen oder Gebiete sind das A und O des erfolgreichen Vertriebs. Dadurch wird allerdings die freie Tätigkeit des Vertriebspartners im Wettbewerb beschränkt. Wir helfen Ihnen in der kartellrechtskonformen Steuerung des Vertriebs und entwerfen Verträge für Ihr Vertriebssystem, die bei den Behörden auf Akzeptanz stossen. Und wir begleiten Sie in Kooperationsvorhaben, etwa dem Austausch von Marktinformationen oder Joint Ventures mit Wettbewerbern.
Marktmacht: Mit der Marktbeherrschung kommt die Verantwortung
Ob selbst erarbeitet oder durch Zusammenschluss, eine starke Marktstellung ist das Ziel der unternehmerischen Tätigkeit. Wenn Marktmacht jedoch zu Marktbeherrschung wird, können Konflikte mit dem Kartellgesetz die Folge sein. Mit unserer Unterstützung verhalten Sie sich trotz Marktbeherrschung kartellrechtskonform: Wir entwerfen Rabattsysteme und Compliance-Programme sowie Verträge mit abhängigen Unternehmen und beraten Sie im Umgang mit Zulieferern, Abnehmern und Konkurrenten.
Lauterkeitsrecht: Fairness im Umgang mit Wettbewerbern und Konsumenten
Wie im Sport, so ist auch im Wettbewerb Fairness gegenüber den Mitspielern gefordert. Konkurrenten dürfen nicht herabgewürdigt werden und Konsumenten haben das Recht auf eine ehrliche und transparente Information über Produkte und Leistungen. Mit unserer Hilfe bringen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Werbemassnahmen mit den Vorgaben des Lauterkeits- und Werberechts, einschliesslich der einschlägigen Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung (PBV), in Einklang.
Binnenmarkt und öffentliche Beschaffung: gleich lange Spiesse für alle
Der freie Produkt- und Dienstleistungsverkehr ist nicht selbstverständlich. Die Kantone entscheiden in vielen Bereichen über den Marktzugang von Produkten und Dienstleistungen und kontrollieren die Einhaltung der regulatorischen Vorschriften. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn die Kantone nicht mit gleichen Ellen messen und kantonseigene Anbieter bevorzugen. Ausserdem begleiten wir Sie bei öffentlichen Beschaffungen und stellen sicher, dass die Vergabeverfahren fair, wettbewerbsgerecht und unverfälscht stattfinden.
Regulierte Märkte: Produkte und Dienstleistungen mit speziellen Regeln
Lebensmittel und Kosmetika, Hanfprodukte und CBD, Arzneimittel und Medizinprodukte, Apotheken und Arztpraxen, Pflegeheime, Spitex, Versicherungen und Finanzdienstleistungen – die Regulierungsdichte nimmt stetig zu. Welche speziellen Regeln gelten für Ihre Produkte? Welche zukünftigen Änderungen eröffnen neue Chancen und Möglichkeiten? Wir unterstützen Sie in der Markteinführung regulierter Produkte sowie in der Anpassung Ihrer Produkte oder Ihres Geschäftsmodells an neue regulatorische Rahmenbedingungen. Ausserdem haben wir Erfahrung mit Verfahren und Kontrollen der Regulierungsbehörden.