Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich VITH
Die Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) wird die entsprechenden Bestimmungen in Art. 55 und 56 des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG) konkretisieren.
Die hier dargestellte Fassung der Verordnung (VITH) beruht auf dem Vorabdruck des BAG vom 9. April 2019. Massgeblich ist die in der amtlichen Sammlung noch zu veröffentlichende Fassung. Die neue Verordnung wird zusammen mit den Bestimmungen des revidierten HMG über Integriät und Transparenz per 1. Januar 2020 in Kraft treten.